03-11-2020

Der iGZ-DGB-Tarifvertrag und seine Entgeltgruppen

Die M2 Personal GmbH vermittelt im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmer*innen an Unternehmenskunden unterschiedlicher Branchen. Dies geschieht zum einen auf Basis des „AÜGs“ – des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes – und zum anderen unter Anwendung des iGZ-DGB-Tarifvertrages; „iGZ“ steht dabei für den „Interessenverband Deutscher Zeitarbeitnehmer e. V., „DGB“ für den „Deutschen Gewerkschaftsbund“. Der iGZ ist der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der deutschen Zeitarbeitsbranche; Eine seiner wesentlichen Hauptaufgaben ist es, sich für die Rechte seiner Mitglieder einzusetzen und die Rechte von Zeitarbeitnehmer*innen zu schützen bzw. zu regeln.

Wenn Arbeitnehmer*innen entliehen werden, gilt es zunächst  jene in sogenannte „Entgeltgruppen“ einzuteilen, um eine leistungsgerechte Bezahlung zu erwirken. Arbeitnehmer*innen werden "zu Beginn des Arbeitsverhältnisses entsprechend  der arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigung in die jeweilige Entgeltgruppe eingruppiert (Stammentgeltgruppe)". Die Einteilung in eine spezifische Entgeltgruppe hat dabei Auswirkung auf den letztendlichen Netto-Verdienst der Arbeitnehmer*innen.

Hier ein Beispiel zur Verdeutlichung: dies sind die ersten zwei Entgeltgruppen – so wie Sie auch im iGZ-DGB-Tarifvertrag (2020-2022) festgehalten sind. Diese lassen bereits erkennen, was wesentliche Unterscheidungsmerkmale der auszuübenden Tätigkeit sind und verraten, warum es überhaupt Entgeltgruppen gibt. (Die zweite Entgeltgruppe wurde zum 1. Juni 2020 zweigeteilt und weiter spezifiziert)

Entgeltgruppe 1: „Tätigkeiten, die eine betriebliche Einweisung erfordern.“

Entgeltgruppe 2a: „Tätigkeiten, die eine Anlernzeit erfordern oder für die fachbezogene Berufserfahrungen oder fachspezifische Kenntnisse erforderlich sind.“

Entgeltgruppe 2b: „Tätigkeiten, für die eine fachspezifische Qualifikation erforderlich ist“

Das Beispiel veranschaulicht, dass die wesentliche Unterscheidung der Entgeltgruppen damit zusammenhängt, was letztlich im Kundenbetrieb zu tun ist; Dies basiert auf dem Versuch dem, was Arbeitnehmer*innen tatsächlich können und machen, vertraglich gerecht zu werden. Eine weniger spezialisierte Tätigkeit erfordert so vielleicht eine Anlernzeit, jedoch nicht unbedingt eine „fachspezifische Qualifikation“ – ein in diesem Zusammenhang oft genanntes Beispiel ist der Gabelstaplerschein, der nicht immer zwingend benötigt wird.

Die Zeitarbeit hat sich aufgrund ebenjener 'ausgefeilter' Eingruppierungsmöglichkeiten und zahlreicher anderen Veränderungen (z.B. der vertraglich geregelter Gleichstellung von Zeitarbeitnehmer*innen und Stamm-Mitarbeiter*innen) so zu einer sicheren und vor allem fairen Arbeitsoption entwickelt, welche für viele Menschen immer attraktiver wird. Arbeitsvertraglich abgesichert können Arbeitnehmer*innen innerhalb der Zeitarbeit auf eine gute Entlohnung setzen und von den Vorteilen der Zeitarbeit profitieren, indem sie unterschiedliche Unternehmen und Branchen kennenlernen, ihren Traum-Arbeitgeber finden und gleichzeitig ihre Flexibilität unter Beweis stellen. 

 

 

Quelle: iGZ-DGB Haupttarifwerk 2020-2022; Bildquelle: Menschen Vektor erstellt von pch.vector - de.freepik.com

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